Das Programm der Bewegung der Streitkräfte
vom 25. April 1974
(als Anhang zum Gesetz Nr. 3/74 vom 14. Mai 1974 (Provisorische Verfassung) verkündet)
In Anbetracht dessen, daß es nach 13jährigem Kampf in den Übersee-Territorien dem bestehenden politischen System nicht gelungen ist, eine konkrete und sachliche Überseepolitik zu definieren, die zum Frieden unter Portugiesen aller Rassen und Konfessionen führte;
In Anbetracht dessen, daß die Definition jener Politik nur möglich ist durch die Sanierung der gegenwärtigen Innenpolitik und ihrer Institutionen, indem sie auf demokratischem Weg die wahren Vertreter des portugiesischen Volkes werden;
In Anbetracht dessen, daß sich die Ersetzung des bestehenden politischen Systems ohne interne Umwälzungen, die den Frieden, den Fortschritt und das Wohlergehen der Nation beeinträchtigen, entwickeln muß, proklamiert und verpflichtet sich die Bewegung der portugiesischen Streitkräfte, in der tiefen Überzeugung, daß sie die Wünsche und Interessen der überwiegenden Mehrheit des portugiesischen Volkes interpretiert, ihre Aktion im Namen der Errettung des Landes voll gerechtfertigt ist und indem sie die Macht, die ihr von der Nation durch ihre Soldaten übertragen worden ist, ausübt, zu der Garantie, folgende Maßnahmen zu übernehmen, die sie als Voraussetzung zur Lösung der großen nationalen Krise, die Portugal durchmacht, für notwendig hält:
A. Sofortmaßnahmen
1. Ausübung der politischen Macht durch eine Junta der nationalen Errettung bis zur kurzfristigen Bildung einer provisorischen Zivilregierung. Die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten erfolgt durch die Junta selbst.
2. Die Junta der nationalen Errettung erläßt folgende Gesetze:
a) Die sofortige Absetzung des Präsidenten der Republik und der gegenwärtigen Regierung, die Auflösung der Nationalversammlung und des Staatsrates. Diese Maßnahmen werden von der öffentlichen Bekanntmachung der Einberufung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung innerhalb von 12 Monaten begleitet, die aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen laut Wahlgesetz hervorgeht, das von der zukünftigen provisorischen Regierung ausgearbeitet wird.
b) Die Absetzung aller Zivilgouverneure auf dem Kontinent, der Gouverneure der autonomen Distrikte auf den dazugehörigen Inseln und der Generalgouverneure in den Überseeprovinzen sowie die sofortige Auflösung der „Acçao Nacional Popular" (Nationale Volksaktion).
1. Die Überseeprovinzen mit Generalgouverneuren werden ab sofort durch die jeweiligen Generalsekretäre regiert. Sie haben die Funktion eines Beauftragten der Regierung bis zur Ernennung der neuen Generalgouverneure durch die provisorische Regierung.
2. Die laufenden Angelegenheiten der Distriktgouverneure werden durch die jeweiligen rechtmäßigen Stellvertreter erledigt, solange die neuen Gouverneure von der provisorischen Regierung nicht ernannt worden sind.
c) Die sofortige Abschaffung der „Direcçao Geral de Segurança" (DGS), der portugiesischen Legion und der politischen Jugendorganisationen. In Übersee wird die DGS umstrukturiert und gesäubert und als Polizei für militärische Informationen organisiert, solange dies militärische Operationen erforderlich machen.
d) Die Übergabe von Personen an die Streitkräfte zur Voruntersuchung und Aburteilung, die sich des Verbrechens gegen die eingeleitete politische Ordnung schuldig gemacht haben, solange die Junta der nationalen Errettung im Amt ist.
e) Die Maßnahmen, die eine strenge Überwachung und Kontrolle aller wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten mit dem Ausland gestatten.
f) Die sofortige Amnestie aller politischen Gefangenen mit Ausnahme derjenigen, die kriminelle Handlungen begangen haben und entsprechenden Gerichten übergeben werden, außerdem die freiwillige Wiedereinsetzung der Beamten, die aus politischen Gründen entlassen wurden.
g) Die Abschaffung der Zensur und Vorzensur.
1. Wegen der verständlichen Notwendigkeit, militärische Geheimnisse zu schützen und um Verwirrung in der öffentlichen Meinung zu vermeiden, die durch ideologische Aktionen besonders reaktionärer Kräfte verursacht werden, wird eine „Ad-hoc-Kommission" für die Kontrolle der Presse, des Rundfunks und Fernsehens, der Theater und Kinos durch die zukünftige provisorische Regierung eingesetzt.
h) Maßnahmen für die Umstrukturierung und Säuberung der Streitkräfte und halbmilitärischen Guarda Nacional Republicana, der Polícia de Segurança Pública, Guarda Fiscal, usw.
i) Die Kontrolle der Grenzen obliegt den halbmilitärischen Kräften, solange eine zuständige Dienststelle nicht gegründet worden ist.
j) Maßnahmen zum wirksamen Kampf gegen Korruption und Spekulation.
B. Kurzfristige Maßnahmen
1. Innerhalb der maximalen Frist von 3 Wochen nach der Machtübernahme wird die Junta der nationalen Errettung unter ihren Mitgliedern denjenigen wählen, der die Funktion des Präsidenten der portugiesischen Republik ausüben wird und ähnliche Vollmachten wie in der gegenwärtigen Verfassung erhält.
a) die übrigen Mitglieder der Junta der nationalen Errettung werden die Funktionen des Generalstabschefs der Streitkräfte, des stellvertretenden Generalstabschefs der Streitkräfte, des Generalstabschefs der Marine, des Generalstabschefs des Heeres und des Generalstabschefs der Luftwaffe übernehmen und dem Staatsrat angehören.
2. Der Präsident der Republik wird nach der Übernahme seiner Funktionen die provisorische Zivilregierung ernennen, die sich aus führenden Persönlichkeiten politischer Gruppen und Strömungen und unabhängigen Persönlichkeiten, die sich mit dem gegenwärtigen Programm identifizieren, zusammensetzt.
3. Die Junta der nationalen Errettung wird während der Amtsperiode der provisorischen Regierung, die wegen der historischen Notwendigkeit des politischen Wandels erforderlich war, bestehen bleiben, um die hier proklamierten Ziele zu schützen.
a) Die Ausnahmezeit wird enden, sobald der Präsident der Republik und die gesetzgebende Versammlung in Übereinstimmung mit der neuen politischen Verfassung gewählt worden sind.
4. Die provisorische Regierung wird durch Dekrete, die verbindlich den Geist der gegenwärtigen Proklamation befolgen werden, die Macht ausüben.
5. Die provisorische Regierung verpflichtet sich unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die großen, grundlegenden Reformen nur im Rahmen der zukünftigen verfassungsgebenden Versammlung durchgeführt werden können, zur sofortigen Förderung:
a) der Anwendung von Maßnahmen, die die formelle Ausübung der Aktion der Regierung, des Entwurfs und der Anwendung vorbereitender Maßnahmen materieller, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art, die die zukünftige tatsächliche Ausübung der politischen Freiheit der Bürger garantieren.
b) der Freiheit der Versammlung und Vereinigung.
Bei der Anwendung dieses Prinzips wird die Bildung von politischen Vereinigungen, möglichen Ansätzen für zukünftige politische Parteien, erlaubt und die Gewerkschaftsfreiheit in Übereinstimmung mit dem Gesetz, das ihre Tätigkeit regeln wird, garantiert.
c) der Rede- und Gedankenfreiheit in jeder Weise.
d) der Verkündung eines neuen Presse-, Rundfunk-, Fernseh-, Theater und Kinogesetzes.
e) von Maßnahmen und Gesetzesvorschriften, die kurzfristig die Unabhängigkeit und Würde der gerichtlichen Macht sicherstellen.
1. Die Abschaffung der Sondergerichte und den würdevollen Strafrechtsprozeß in allen seinen Phasen.
2. Verbrechen gegen den Staat des neuen Regimes werden durch Berufsrichter voruntersucht, von ordentlichen Gerichten abgeurteilt, wobei dem Angeklagten alle Garantien gegeben werden. Die Untersuchungen werden der Kriminalpolizei übertragen.
6. Die provisorische Regierung wird den Grundstein legen für:
a) eine neue Wirtschaftspolitik, die dem portugiesischen Volk, insbesondere den Bevölkerungsschichten dient, die bis jetzt mehr benachteiligt waren, wobei als Hauptsorge der Kampf gegen die Inflation und die übermäßige Höhe der Lebenshaltungskosten betrachtet wird, was notwendigerweise eine antimonopolistische Strategie bedeuten wird.
b) eine neue Sozialpolitik, die in allen Bereichen hauptsächlich die Verteidigung der Interessen der Arbeiterklasse und eine fortschreitende, aber rasche Zunahme der Lebensqualität für alle Portugiesen zum Ziel haben wird.
7. Die provisorische Regierung wird sich in der Außenpolitik auf die Prinzipien der Unabhängigkeit und Gleichheit aller Staaten, auf die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder und die Verteidigung des Friedens stützen, dabei die internationalen Beziehungen auf freundschaftlicher und kooperativer Basis erweiternd und diversifizierend.
a) Die provisorische Regierung wird die laufenden internationalen Verpflichtungen respektieren, die aus den geltenden Verträgen herrühren.
8. Die Überseepolitik der provisorischen Regierung wird sich unter Berücksichtigung dessen, daß ihre Definition der Nation zustehen wird, an folgenden Prinzipien orientieren:
a) Die Erkenntnis, daß die Lösung der Kriege in Übersee politisch und nicht militärisch erfolgen kann;
b) Schaffung der Bedingungen für eine freie und offene Debatte des Übersee-Problems auf nationaler Ebene;
c) Gründung der Fundamente einer Überseepolitik, die zum Frieden führt.
C. Schlußerwägungen
1. Die Junta der nationalen Errettung wird aufgelöst und die Aktion der Streitkräfte sich auf ihre eigentliche Aufgabe der Verteidigung nach außen und der nationalen Souveränität beschränken, sobald die gesetzgebende Nationalversammlung und der neue Präsident der Republik von der Nation gewählt worden sind.
2. Die Bewegung der Streitkräfte, überzeugt, daß die Prinzipien und die Ziele, die hier proklamiert worden sind, eine Verpflichtung gegenüber dem Lande bedeuten und für den Dienst an den höchsten Interessen, der Nation unbedingt notwendig sind, richtet an alle Portugiesen den dringenden Appell zur ehrlichen, klaren und entscheidenden Mitwirkung am öffentlichen nationalen Leben. Sie fordert alle durch ihre Arbeit und friedliches Zusammenleben - ungeachtet der von ihnen eingenommenen sozialen Stellung - auf zu garantieren, die notwendigen Voraussetzungen für die Definition einer Politik in kurzer Zeit zu schaffen, die die Lösung der schwierigen nationalen Probleme, Harmonie, Fortschritt, soziale Gerechtigkeit bringt, die für die Säuberung des öffentlichen Lebens und die Erhaltung des Platzes, auf den Portugal unter den Nationen Anspruch hat, nötig sind.
Der Vorsitzende der Junta der Nationalen Errettung
ANTONIO DE SPINOLA
Quellen:
P.C. Mayer-Tasch, Die Verfassungen Europas, 2. Auflage 1975
Andre Thomashausen, Verfassung und Verfassungwirklichkeit im neuen Portugal,
Duncker&Humbolt Berlin 1984
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