Gesetz Nr. 2/74

 

vom 14. Mai 1974

 

Die Junta der Nationalen Errettung verfügt, damit es als Verfassungsgesetz gelte, das folgende:

 

Art. 1. Die Nationalversammlung und die Korporativkammer sind abgeschafft.

 

Art. 2. Dieses Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

    Diese Urkunde hat der Junta zur Nationalen Errettung vorgelegen und wurde von ihr am 14. Mai 1974 gebilligt.

 

    Zu veröffentlichen

 

    Der Präsident der Junta der Nationalen Errettung

    ANTONIO DE SPINOLA

 


Quellen: P.C. Mayer-Tasch, Die Verfassungen Europas, 2. Auflage 1975
Andre Thomashausen, Verfassung und Verfassungwirklichkeit im neuen Portugal, Duncker&Humbolt Berlin 1984
© 21.November 2003


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