Gesetz Nr. 2/74
vom 14. Mai 1974
Die Junta der Nationalen Errettung verfügt, damit es als Verfassungsgesetz gelte, das folgende:
Art. 1. Die Nationalversammlung und die Korporativkammer sind abgeschafft.
Art. 2. Dieses Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Diese Urkunde hat der Junta zur Nationalen Errettung vorgelegen und wurde von ihr am 14. Mai 1974 gebilligt.
Zu veröffentlichen
Der Präsident der Junta der Nationalen Errettung
ANTONIO DE SPINOLA
Quellen:
P.C. Mayer-Tasch, Die Verfassungen Europas, 2. Auflage 1975
Andre Thomashausen, Verfassung und Verfassungwirklichkeit im neuen Portugal,
Duncker&Humbolt Berlin 1984
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