Verfassung
vom 24. August 1815
i.d. Fassung vom 17. April 1972
Erstes Hauptstück. Vom Reich und seinen Einwohnern
Zweites
Hauptstück. Vom König
Erster
Abschnitt. Von der Thronfolge
Zweiter
Abschnitt. Von den Einkünften des Königs und den übrigen
Mitgliedern des Königlichen Hauses
Dritter
Abschnitt. Von der Vormundschaft des Königs
Vierter
Abschnitt. Von der Regentschaft
Fünfter
Abschnitt. Von der feierlichen Einsetzung des Königs
Sechster
Abschnitt. Von der königlichen Macht
Siebenter
Abschnitt. Vom Staatsrat, den Ministers und Staatssekretären und
ständigen beratenden oder unterstützenden Kommissionen
Drittes
Hauptstück. Von den Generalstaaten
Erster
Abschnitt. Von der Zusammensetzung der Generalstaaten
Zweiter
Abschnitt. Von der Zweiten Kammer der Generalstaaten
Dritter
Abschnitt. Von der Ersten Kammer der Generalstaaten
Vierter
Abschnitt. Gemeinschaftliche Bestimmungen für beide Kammern
Fünfter
Abschnitt. Von der gesetzgebenden Macht
Sechster
Abschnitt. Von dem Voranschlag
Viertes
Hauptstück. Von den Provinzialstaaten und der Gemeindeverwaltung
Erster
Abschnitt. Von der Zusammensetzung der Provinzialstaaten
Zweiter
Abschnitt. Von der Macht der Provinzialstaaten
Dritter
Abschnitt. Von den Gemeindeverwaltungen
Fünftes Hauptstück. Von der öffentlichen Körperschaft für Beruf und Gewerbe
Sechstes Hauptstück. Von anderen Körperschaften mit Verordnungsbefugnis
Siebentes
Hauptstück. Von der Justiz
Erster
Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen
Zweiter
Abschnitt. Von der richterlichen Macht
Achtes Hauptstück. Von der Religion
Neuntes Hauptstück. Von den Finanzen
Zehntes Hauptstück. Von der Verteidigung
Elftes Hauptstück. Von der Wasserwirtschaft
Zwölftes Hauptstück. Vom Unterricht und der Armenverwaltung
Dreizehntes Hauptstück. Von Veränderungen und Zusätzen
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