Königreich der Niederlande

Verfassung
vom 24. August 1815
i.d. Fassung vom 17. April 1972

Erstes Hauptstück.  Vom Reich und seinen Einwohnern

Zweites Hauptstück.  Vom König
 Erster Abschnitt. Von der Thronfolge
 Zweiter Abschnitt. Von den Einkünften des Königs und den übrigen Mitgliedern des Königlichen Hauses
 Dritter Abschnitt. Von der Vormundschaft des Königs
 Vierter Abschnitt. Von der Regentschaft
 Fünfter Abschnitt. Von der feierlichen Einsetzung des Königs
 Sechster Abschnitt. Von der königlichen Macht
 Siebenter Abschnitt. Vom Staatsrat, den Ministers und Staatssekretären und ständigen beratenden oder unterstützenden Kommissionen

Drittes Hauptstück.  Von den Generalstaaten
 Erster Abschnitt. Von der Zusammensetzung der Generalstaaten
 Zweiter Abschnitt. Von der Zweiten Kammer der Generalstaaten
 Dritter Abschnitt. Von der Ersten Kammer der Generalstaaten
 Vierter Abschnitt. Gemeinschaftliche Bestimmungen für beide Kammern
 Fünfter Abschnitt. Von der gesetzgebenden Macht
 Sechster Abschnitt. Von dem Voranschlag

Viertes Hauptstück.  Von den Provinzialstaaten und der Gemeindeverwaltung
 Erster Abschnitt. Von der Zusammensetzung der Provinzialstaaten
 Zweiter Abschnitt. Von der Macht der Provinzialstaaten
 Dritter Abschnitt. Von den Gemeindeverwaltungen

Fünftes Hauptstück.  Von der öffentlichen Körperschaft für Beruf und Gewerbe

Sechstes Hauptstück.  Von anderen Körperschaften mit Verordnungsbefugnis

Siebentes Hauptstück. Von der Justiz
 Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen
 Zweiter Abschnitt. Von der richterlichen Macht

Achtes Hauptstück.  Von der Religion

Neuntes Hauptstück.  Von den Finanzen

Zehntes Hauptstück.  Von der Verteidigung

Elftes Hauptstück. Von der Wasserwirtschaft

Zwölftes Hauptstück.  Vom Unterricht und der Armenverwaltung

Dreizehntes Hauptstück.  Von Veränderungen und Zusätzen

Zusatzartikel
 

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