vom 16. Juni 1992
über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I. Änderung und Ergänzung des Art. 31 der Verfassung
II. Über die Anpassung des geltenden Rechts an die Gleichberechtigung von Mann und Frau bestimmen die Gesetze.
III. Dieses Verfassungsgesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez.
Hans-Adamgez. Hans Brunhart
Fürstlicher Regierungschef