vom 16. März 2003
über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I. Änderungen und Ergänzungen der Verfassung
II. Das neue Richterernennungsverfahren gemäss diesem Verfassungsgesetz findet erstmals nach Ablauf der derzeit laufenden Amtsperioden für die einzelnen Gerichte Anwendung.
III. Dieses Verfassungsgesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez.
Hans-Adamgez.
Otmar Hasler