Fürstentum Liechtenstein

Verfassung
vom 5. Oktober 1921

I. Hauptstück. Das Fürstentum.

II. Hauptstück. Vom Landesfürsten

III. Hauptstück. Von den Staatsaufgaben

IV. Hauptstück. Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Landesangehörigen.

V. Hauptstück. Vom Landtage.

VI. Hauptstück. Vom Landesausschusse.

VII. Hauptstück. Von den Behörden.
  A. Die Regierung
  B. Der Landesschulrat
  C. Die Verwaltungsbeschwerde-Instanz
  D. Die Rechtspflege
  E. Der Staatsgerichtshof
  F. Allgemeine Bestimmungen

VII. Hauptstück. Von der Regierung.

VIII. Hauptstück. Von den Gerichten.
  A. Allgemeine Bestimmungen
  B. Die ordentlichen Gerichte
  C. Der Verwaltungsgerichtshof
  D. Der Staatsgerichtshof

IX. Hauptstück. Von den Behörden und Staatsbediensteten

VIII. Hauptstück. Vom Gemeindewesen.
X. Hauptstück. Von den Gemeinden

IX. Hauptstück. Verfassungsgewähr und Schlussbestimmungen.

XI. Hauptstück. Die Verfassungsgewähr

XII. Hauptstück. Schlussbestimmungen

 

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© 3. Mai 2005