Verfassung
vom 5. Oktober 1921
I. Hauptstück. Das Fürstentum.
II. Hauptstück. Vom Landesfürsten
III. Hauptstück. Von den Staatsaufgaben
IV. Hauptstück. Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Landesangehörigen.
V. Hauptstück. Vom Landtage.
VI. Hauptstück. Vom Landesausschusse.
VII. Hauptstück. Von
den Behörden.
A. Die Regierung
B. Der Landesschulrat
C. Die
Verwaltungsbeschwerde-Instanz
D. Die Rechtspflege
E. Der
Staatsgerichtshof
F. Allgemeine
Bestimmungen
VII. Hauptstück. Von der Regierung.
VIII. Hauptstück. Von
den Gerichten.
A.
Allgemeine Bestimmungen
B.
Die ordentlichen Gerichte
C.
Der Verwaltungsgerichtshof
D.
Der Staatsgerichtshof
IX. Hauptstück. Von den Behörden und Staatsbediensteten
VIII. Hauptstück. Vom
Gemeindewesen.
X. Hauptstück. Von den Gemeinden
IX. Hauptstück. Verfassungsgewähr und Schlussbestimmungen.
XI. Hauptstück. Die Verfassungsgewähr
XII. Hauptstück. Schlussbestimmungen
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