Italienische Republik

Friedensvertrag zwischen den Alliierten und assoziierten Mächten und Italien
vom 10. Februar 1947

Erster Teil.  Territoriale Klauseln
  Abschnitt I. Grenzen
  Abschnitt II. Frankreich (Sonderklauseln)
  Abschnitt III. Österreich (Sonderklauseln)
  Abschnitt IV. Die Volks-Bundesrepublik von Jugoslawien (Sonderklauseln)
  Abschnitt V. Griechenland (Sonderklauseln)

Zweiter Teil. Politische Klauseln
  Abschnitt I. Allgemeine Klauseln
  Abschnitt II. Staatsangehörigkeit, Bürgerliche und politische Rechte
  Abschnitt III. Freies Territorium von Triest
  Abschnitt IV. Italienische Kolonien
  Abschnitt V. Besondere Interessen in China
  Abschnitt VI. Albanien
  Abschnitt VII. Äthiopien
  Abschnitt VIII. Internationale Abkommen
  Abschnitt IX. Zweiseitige Verträge

Dritter Teil. Kriegsverbrecher

Vierter Teil. Klauseln über das Heer, die Kriegsmarine und die Luftwaffe
  Abschnitt I. Dauer der Anwendung
  Abschnitt II. Allgemeine Beschränkungen
  Abschnitt III. Beschränkungen der italienischen Kriegsmarine
  Abschnitt IV. Beschränkungen des italienischen Heeres
  Abschnitt V. Beschränkungen der italienischen Luftwaffe
  Abschnitt VI. Abgabe von Kriegsmaterial (wie in Anhang XIII C erläutert)
  Abschnitt VII. Verhütung der Wiederaufrüstung Deutschlands und Japans
  Abschnitt VIII. Kriegsgefangene
  Abschnitt IX. Minenräumung

Fünfter Teil. Zurückziehung Alliierter Streitkräfte

Sechster Teil. Aus dem Kriege entstandene Rechtsansprüche
  Abschnitt I. Reparationen
  Abschnitt II. Wiedererstattung durch Italien
  Abschnitt III. Verzicht auf Ansprüche durch Italien

Siebter Teil. Eigentum, Rechte und Interessen
  Abschnitt I. Eigentum der Vereinten Nationen in Italien
  Abschnitt II. Italienisches Eigentum im Gebiet Alliierter und Assoziierter Mächte
  Abschnitt III. Erklärung der Alliierten und Assoziierten Mächte über Ansprüche
  Abschnitt IV. Schulden

Achter Teil.  Allgemeine Wirtschaftsbeziehungen

Neunter Teil. Schlichtung von Streitfragen

Zehnter Teil. Verschiedene Wirtschaftsbestimmungen

Elfter Teil. Schlußklauseln
 

Anhang I. Karten als Beilage zum Friedensvertrag mit Italien

Anhang II. Die französisch-italienische Grenze

Anhang III. Garantien bezüglich des Mont Cenis und des Distrikts von Tenda-Briga

Anhang IV. Bestimmungen, die von der Österreichischen und Italienischen Regierung

Anhang V. Wasserversorgung für Görz und seine Umgebung

Anhang VI. Ständiges Statut des Freien Territoriums von Triest

Anhang VII. Urkunde über die Provisorische Regierung des Freien Territoriums von Triest

Anhang VIII. Urkunde über den Freihafen von Triest

Anhang IX. Technische Anordnungen bezüglich des Freien Territoriums von Triest

Anhang X. Wirtschaftliche und finanzielle Bestimmungen bezüglich des Freien Territoriums von Triest

Anhang XI. Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Sowjet-Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreichs über den italienischen Territorialbesitz in Afrika

Anhang XII.

Anhang XIII. Definitionen

Anhang XIV. Wirtschaftliche und finanzielle Bestimmungen bezüglich abgetretener Gebiete

Anhang XV. Sonderbestimmungen für gewisse Arten von Eigentum

Anhang XVI. Verträge, Verjährung und Handelsspapiere

Anhang XVII. Prisenhöfe und Gerichtsentscheidungen

 

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© 19.04.2009