Königreich Ungarn
(bis 1946)

Verfassung
vom 11. April 1848
und der Hinweise auf andere Gesetze aus früheren Zeiten
mit Änderungen bis 1918

Der Staat

Der König

Die vollziehende Gewalt
  Gesetzartikel III:1848 über die Bildung eines unabhängigen ungarischen verantwortlichen Ministeriums

Die gesetzgebende Gewalt
  Gesetzartikel IV:1848 über die jährlichen Sitzungen des Reichstages

Die richterliche Gewalt
  Gesetzartikel :1848 über

Gesetze zur Aufhebung der Feudallasten und von Adelsvorrechten
  Gesetzartikel VIII:1848 über die gemeinsame Besteuerung
  Gesetzartikel IX:1848 über die Aufhebung der auf Grundlage des Urbariums und der dieß ergänzenden Verträge bis jetzt üblichen Dienstleistungen (Robot), des Zehents und Geldabgaben
  Gesetzartikel XIII:1848 über die Aufhebung des geistlichen Zehents
  Gesetzartikel XIV:1848 über die Aufhebung der Aviticität
 

Die Selbstverwaltung der Komitate
  Gesetzartikel XVI:1848 über die provisorische Ausübung der Comitats-Gewalt
  Gesetzartikel XVII:1848 über Comitats-Restaurationen

Die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden
  Gesetzartikel XVI:1848 über die provisorische Ausübung der Comitats-Gewalt
 

Freiheitsrechte
  Gesetzartikel XIX:1848 über die ungarische Universität
 

Die aufgrund der Gesetzartikel I:1723 und II:1723 erforderlichen Regelungen mit den übrigen Königreichen und Ländern Seiner Majestät (Pragmatische Angelegenheiten)
  Gesetzartikel XII:1867 über die ungarische Universität
 

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