Landesordnung
vom 21. Februar 1861
Erstes Hauptstück. Von der Landesvertretung überhaupt
Zweites
Hauptstück. Wirkungskreis der Landesvertretung
I.
Wirkungskreis des Landtages
II.
Wirkungskreis des Landesausschusses
Drittes
Hauptstück. Von der Geschäftsbehandlung
Landtags-Wahlordnung
vom 21. Februar 1861
I. Von den Wahlbezirken
und Wahlorten.
II.
Von dem
Wahlrechte und der Wählbarkeit.
III.
Von der Ausschreibung und Vorbereitung der Wahlen.
IV.
Von der
Vornahme der Wahl der Landtagsabgeordneten.
V. Schlußbestimmung.
Landtagswahlordnung
vom 29. November 1905
I.
Von den Wahlbezirken
und Wahlorten.
II.
Von dem
Wahlrechte und der Wählbarkeit.
III.
Von der Ausschreibung und Vorbereitung der Wahlen.
IV.
Von der
Vornahme der Wahl der Abgeordneten.
V.
Übergangsbestimmungen.
VI. Schlußbestimmung.
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