Mähren

Landesordnung
vom 21. Februar 1861

Erstes Hauptstück. Von der Landesvertretung überhaupt

Zweites Hauptstück. Wirkungskreis der Landesvertretung
 I. Wirkungskreis des Landtages
 II. Wirkungskreis des Landesausschusses

Drittes Hauptstück. Von der Geschäftsbehandlung
 

Landtags-Wahlordnung
vom 21. Februar 1861
  I. Von den Wahlbezirken und Wahlorten.
  II. Von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit.
  III. Von der Ausschreibung und Vorbereitung der Wahlen.
  IV. Von der Vornahme der Wahl der Landtagsabgeordneten.
  V. Schlußbestimmung.
 

Landtagswahlordnung
vom 29. November 1905
  I. Von den Wahlbezirken und Wahlorten.
  II. Von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit.
  III. Von der Ausschreibung und Vorbereitung der Wahlen.
  IV. Von der Vornahme der Wahl der Abgeordneten.
  V. Übergangsbestimmungen.
  VI. Schlußbestimmung.

 

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