Fürstentum Bulgarien

Verfassung
vom 16./28.April 1879

Kapitel I. Vom Gebiet des Fürstentums

Kapitel II. Von der fürstlichen Gewalt und deren Grenzen

Kapitel III. Von dem Aufenthaltsort des Fürsten

Kapitel IV. Vom Wappen, Staatssiegel und der Staatsflagge

Kapitel V. Von der Thronfolge

Kapitel VI. Von der Großjährigkeit des Fürsten, Regentschaft und Vormundschaft

Kapitel VII. Von der Thronbesteigung und dem Eide

Kapitel VIII. Von der Zivilliste des Fürsten und des fürstlichen Hauses

Kapitel IX. Von der Religion

Kapitel X. Von den Gesetzen

Kapitel XI. Von den Staatsgütern

Kapitel XII. Von den bulgarischen Bürgern
  Abschnitt I. Allgemeines
  Abschnitt II. Von den öffentlichen Ämtern
  Abschnitt III. Vom Eigentum
  Abschnitt IV. Von den Steuern und Staatsabgaben
  Abschnitt V. Vom Militärdienst
  Abschnitt VI. Von der Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung und des Briefgeheimnisses
  Abschnitt VII. Vom öffentlichen Unterricht
  Abschnitt VIII. Von der Freiheit der Presse
  Abschnitt IX. Vom Vereins- und Versammlungsrecht
  Abschnitt X. Vom Petitionsrecht

Kapitel XIII. Von der Volksvertretung

Kapitel XIV. Von der gewöhnlichen Nationalversammlung
  Abschnitt I. Von der Zusammensetzung der gewöhnlichen Nationalversammlung
  Abschnitt II. Von der Freiheit der Abstimmung und der Unverletzlichkeit der Mitglieder der Nationalversammlung
  Abschnitt III. Von der Öffentlichkeit der Sitzungen

Kapitel XV. Von der Zuständigkeit der Nationalversammlung

Kapitel XVI. Von der Einbringung und Beratung der Gesetzesvorlagen und Anträge

Kapitel XVII. Vom Budget

Kapitel XVIII. Von den Staatsanleihen

Kapitel XIX. Von der Einberufung der Nationalversammlung

Kapitel XX. Von der Großen Nationalversammlung
  Abschnitt I. Von der Einberufung der Großen Nationalversammlung
  Abschnitt II. Von der Zusammensetzung der Großen Nationalversammlung

Kapitel XXI. Von den obersten Regierungsbehörden: dem Ministerrat und den Ministerien

Kapitel XXII. Von dem Verfahren zur Abänderung und Revision der Verfassung

 

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