Verfassungsakt der Republik Litauen
"Über die Mitgliedschaft der Republik Litauen in der Europäischen Union"

 

vom 13. Juli 2004

Das Seimas der Republik Litauen,

in Ausführung des Willens der Bürger der Republik Litauen, die in dem Referendum vom 10. und 11. Mai 2003 die Mitgliedschaft der Republik Litauen in der Europäischen Union befürwortet haben,

in der Überzeugung, dass die Europäische Union auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gegründet ist und die Mitgliedschaft der Republik Litauen in der Europäischen Union zu einer wirkungsvollen Sicherung der Menschenrecht und Grundfreiheiten beitragen wird,

stellt fest, dass die Europäische Union die nationale Identität und die Verfassungstraditionen ihrer Mitgliedstaaten respektiert,

ist bestrebt, die volle rechtliche Teilnahme der Republik Litauen an der Integration Europas zu erlangen sowie die Sicherheit der Republik Litauen und den Wohlstand ihrer Bürger zu festigen,

hat am 16. September 2003 den Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Griechenland, dem Königreich Spanien, der Republik Frankreich, Irlands, der Republik Italien, Luxemburgs, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Portugal, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (die Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Tschechien, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Republik Slowakei über den Beitritt in die Europäische Union ratifiziert, der am 16. April 2003 in Athen unterzeichnet wurde,

beschließt und verkündet nachfolgenden Verfassungsakt.

1. Die Republik Litauen als Mitgliedstaat der Europäischen Union überträgt der Europäischen Union die gemäß den Gründungsverträgen der Europäischen Union  vereinbarten Zuständigkeiten und Befugnisse der Staatsorgane der Republik Litauen zur gemeinschaftlichen Ausübung dieser Zuständigkeiten und Befugnisse durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

2. Die Rechtsnormen der Europäischen Union sind Bestandteil der Rechtsordnung der Republik Litauen. Soweit die Gründungsverträge der Europäischen Union es vorsehen, haben die Rechtsnormen der Europäischen Union in der Republik Litauen unmittelbare Rechtswirkung und widersprechen sie dem Recht der Republik Litauen, so haben die Bestimmungen der Rechtsnormen der Europäischen Union Vorrang vor den Gesetzesbestimmungen und der anderen Rechtsakten der Republik Litauen.

3. Die Regierung der Republik Litauen informiert das Seimas über Vorschläge für Rechtsnormen der Europäischen Union. Betreffen Vorschläge für Rechtsnormen der Europäischen Union die Zuständigkeiten und Befugnisse des Seimas, konsultiert die Regierung das Seimas vor der Verabschiedung der Rechtsnorm. Das Seimas kann der Regierung hinsichtlich solcher Vorschläge Empfehlungen aussprechen. Der Europaausschuss des Seimas und der Außenpolitische Ausschuss des Seimas können gemäß des Statuts des Seimas der Regierung betreffend der Vorschläge für Rechtsnormen der Europäischen Union Gutachten und Anmerkungen Namens des Seimas vorlegen. Die Regierung prüft die Gutachten und Anmerkungen des Seimas oder seiner Ausschüsse und informiert das Seimas gemäß deren Statut über ihre Anwendung.

4. Die Regierung der Republik Litauen behandelt die Vorschläge für Rechtsnormen der Europäischen Union gemäß einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Die Bestimmungen des Artikels 95 der Verfassung der Republik Litauen finden auf die Beschlüsse der Regierung, die wegen Vorschlägen für Rechtsnormen der Europäischen Union erfolgen, keine Anwendung.

Der Präsident der Republik Litauen
Valdas Adamkus

Wilna, am 13. Juli 2004

 


Quellen: Seimas der Republik Litauen
© 24. November 2007 - 25. November 2007


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