Beschluss des Obersten Sowjets der Estnischen Sozialistischen Sowjetrepublik
über den Status Estlands

 

vom 30. März 1990

Der Oberste Sowjet der Estnischen SSR bestätigt, daß die Okkupation der Republik Estland seitens der UdSSR am 17. Juni 1940 die staatliche Existenz der Republik Estland de jure nicht unterbrochen hat. Das Territorium der Republik Estland ist bis heute okkupiert.

Der Oberste Sowjet der Estnischen SSR, unter Berücksichtigung des eindeutig erklärten Willens des estnischen Volkes, die Unabhängigkeit der Republik Estland und die rechtmäßige Staatsgewalt wiederherzustellen,

- erklärt die Ausübung der Staatsgewalt der UdSSR in Estland von Anfang an als unrechtmäßig und verkündet die Wiederherstellung der Republik Estland (restitutio ad integrum),

- bestimmt eine Übergangsperiode, die mit der Bildung der verfassungsmäßigen Organe der Staatsgewalt der Republik Estland beendet wird.

Für die Übergangsperiode erarbeitet der Oberste Sowjet der Estnischen SSR eine zeitweilige Regierungsordnung mit allen rechtlichen Garantien für alle Bewohner unabhängig von ihrer Nationalität.

Die Übergangsperiode endete mit der Aufnahme der Tätigkeit der verfassungsmäßigen Organe nach der Verfassung vom 28. Juni 1992.

 

Dieser Beschluß tritt mit seiner Annahme in Kraft.

    Der Vorsitzende des Obersten Sowjets der Estnischen SSR
    A. Rüütel.

    Tallinn, den 29. März 1990.

 


Quelle: Riigi teataja 1990 Nr. 12, Art. 180
Meissner, Die Baltischen Nationen, Markus Verlag Köln, 1991

© 21. Juli 2007


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